Förderanträge

Förderfokus und Fördergebiet

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Die Joachim-Neuerburg-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke – eine ausschließlich nur mildtätige Förderung ist nicht möglich. Die Stiftung darf ihre Mittel weder für unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Nach dem Willen des Stiftungsgründers Hans Joachim Neuerburg werden ausschließlich folgende Ziele gefördert bzw. unterstützt:
Bau-/Anschaffungsmaßnahmen, Berufsausbildung, Ausbildung und Fortbildung in der Region Trier.

Ehrang

Stiftungszweck

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • Finanzierung und Mitfinanzierung von Veranstaltungen zur Berufsbildung durch gemeinnützige Einrichtungen, Sportvereine, Schulen in der Region Trier, Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Universität Trier und die Hochschule Trier
  • Geld- und Sachzuwendungen an Vereine und Institutionen im Bereich des Stiftungszwecks
  • Vergabe von Stipendien für besonders begabte und förderungswürdige Personen wie Sportler/Sportlerinnen Schüler/Schülerinnen sowie Studenten und Studentinnen
Bildung Stiftungszweck

Antragstellung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Vereine und öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Förderanträge sind zwingend mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular schriftlich an den Vorstand der Stiftung zu richten (postalisch oder per E-Mail). Das Antragsformular inkl. Datenschutzerklärung kann hier heruntergeladen werden. Das zu fördernde Projekt bzw. die zu fördernde Maßnahme sollte kurz dargestellt und begründet werden. Die Stiftung fördert jedoch generell keine bereits begonnenen Projekte bzw. bereits getätigte Investitionen. Bitte fügen Sie dem Antrag einen Kosten- und Finanzierungsplan bei. Sollten sich weitere Mittelgeber an der Finanzierung beteiligen, erbitten wir auch dazu entsprechende Angaben.