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Hilfe zur Selbsthilfe
2016 von Joachim Neuerburg gegründet, verfolgen wir als anerkannte, rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Mit dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ verwirklichen, initiieren und fördern wir Projekte in der Region Trier, die unsere Gesellschaft bereichern.
20+
ProjekteSome description text for this item
Unsere aktuellen Projekte
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Bühnentaler
- Abtei St. Matthias: Zuschuss Restaurierung des Kreuzganges
- Pfarrgemeinde St. Paulin: Zuschuss zur Generalsanierung
- Rudergesellschaft Trier: Sach- und Unterstützungsspenden
- Theater-Freunde Trier: Zuwendungen nach Bedarf
- ProFamilia: Zuwendung für Errichtung der neuen Hebammenzentrale
- Grünamt der Stadt Trier: Baumspenden im Stadtbereich
- Auguste-Viktoria-Gymnasium Trier: Trikotspende
- Weimar Gesellschaft Trier: Diverses
- Nestwärme e.V. Deutschland mit Hauptsitz Trier: Zuschuss Kinderprojekte
- Fachhochschule Trier: Zuschüsse an Studenten m/w/d zur Realisierung von Logo und Stiftungsideen
Promo block
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Arbeit für eine bessere Welt
Wir streben mit wirkungsvoller Stiftungsarbeit und jeder unserer Förderungen danach, in der Region Trier Gutes zu tun.
- körperliche und geistige Bildung
- soziales Engagement
- keine eigenwirtschaftlichen Ziele
FAQ
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- Fragen zur Joachim-Neuerburg-Stiftung
- Fragen zur Antragstellung und Förderabwicklung
- Zweck der Stiftung ist die Förderung des Sports (bevorzugt Rudersport), der Kunst und Kultur, der Denkmalpflege sowie der Berufsausbildung, Ausbildung und Fortbildung in allen Bereichen
- Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Finanzierung/Mitfinanzierung/Förderung von Sachinvestitionen, die im Bedarfsfall das von öffentlich-rechtlichen Förderinstitutionen wie Bund, Land, Sportbund etc. als Fördervoraussetzung geforderte Eigenkapital zur Verfügung stellen. Beispielsweise als Anschubfinanzierung zur Realisierung größerer Projekte
- Veranstaltungen zur Berufsbildung durch gemeinnützige Einrichtungen, Schulen in der Region Trier, Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Universität Trier und die Hochschule Trier (Standort Trier)
- Geld- und Sachzuwendungen an Vereine und Institutionen im Bereich des Stiftungszwecks
- Vergabe von Stipendien
- Förderung/Unterstützung von Schulen in der Region Trier, der Universität Trier und der Fachhochschule Trier
- Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person oder Institution durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Joachim-Neuerburg -Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, die am 06.12.2016 von der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) Rheinland-Pfalz mit Sitz in Trier als gemeinnützige Stiftung anerkannt wurde. Die Joachim-Neuerburg-Stiftung wurde zu Lebzeiten von Hans Joachim Neuerburg gegründet, welcher testamentarische Verfügungen zugunsten der Stiftung nach seinem Tod beabsichtigt. Zweck und Geschäftsordnung der Stiftung sind in der Stiftungssatzung geregelt – Zustiftungen sind erwünscht und möglich.
Die Joachim-Neuerburg-Stiftung ist in erster Linie fördernd tätig, indem sie ihrem Stiftungszweck entsprechend Förderanträge von Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützigen Organisationen in der Region Trier bewilligt. Auch die Vergabe von Stipendien ist gemäß Satzung vorgesehen. Die Stiftung verfolgt im Regelfall ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke – eine ausschließlich nur mildtätige Förderung ist nicht möglich.
Die Förderung des Sports – bevorzugt Rudersport – / Kunst und Kultur / Denkmalpflege / karitative Einrichtungen sowie Berufsausbildung / Ausbildung und Fortbildung in der Region Trier. Entsprechend hat die Stiftung seit ihrer Gründung im Jahr 2016 inhaltlich zahlreiche Projekte im Bereich der Aus-/Fortbildung, sprachlichen und beruflichen Bildung finanziell unterstützt. Einen Überblick über vergangene Projektförderungen finden Sie hier.
Explizite Förderrichtlinien bestehen nicht. Für eine Bewilligung ist grundsätzlich die Konformität mit dem Stiftungszweck erforderlich. Die Joachim-Neuerburg-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke – eine ausschließlich nur mildtätige Förderung ist nicht möglich. Die Stiftung darf ihre Mittel weder für unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Förderungsprinzip der Joachim-Neuerburg-Stiftung ist die Anschub- bzw. kofinanzierung; in der Regel wird keine Vollfinanzierung übernommen. Die Stiftung fördert generell keine bereits begonnenen Projekte bzw. bereits getätigten Investitionen.
Anträge sind zwingend mittels des Antragsformulars schriftlich auf postalischem oder elektronischem Weg an die Stiftung zu richten. Das vollständig auszufüllende Antragsformular können sie hier herunterladen. Das zu fördernde Projekt bzw. die zu fördernde Maßnahme soll im Antragsformular kurz dargestellt und begründet werden. Eine ausführliche Projektbeschreibung und erläuternde Informationen können angehängt werden. Dem Antrag sollte ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Sollten sich weitere Mittelgeber an der Finanzierung beteiligen bzw. angefragt sein, müssen auch hierüber Angaben gemacht werden.
Mit der Antragstellung muss der Antragsteller die Vollständigkeit und Korrektheit der gemachten Angaben gegenüber der Stiftung versichern und der Dokumentation und Veröffentlichung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Joachim-Neuerburg-Stiftung (z.B. im Jahresbericht, Medien und der Website) zustimmen.