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Die Joachim-Neuerburg-Stiftung fördert Mensch, Kultur und Sport, um Chancen zu schaffen und Zukunft zu gestalten. Unsere Ziele
Seit 2016

Hilfe zur Selbsthilfe

2016 von Joachim Neuerburg gegründet, verfolgen wir als anerkannte, rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Mit dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ verwirklichen, initiieren und fördern wir Projekte in der Region Trier, die unsere Gesellschaft bereichern.

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20+

Projekte

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Förderungen der Joachim-Neuerburg-Stiftung

Unsere aktuellen Projekte

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  • Abtei St. Matthias: Zuschuss Restaurierung des Kreuzganges
  • Pfarrgemeinde St. Paulin: Zuschuss zur Generalsanierung
  • Rudergesellschaft Trier: Sach- und Unterstützungsspenden
  • Theater-Freunde Trier: Zuwendungen nach Bedarf
  • ProFamilia: Zuwendung für Errichtung der neuen Hebammenzentrale
  • Grünamt der Stadt Trier: Baumspenden im Stadtbereich
  • Auguste-Viktoria-Gymnasium Trier: Trikotspende
  • Weimar Gesellschaft Trier: Diverses     
  • Nestwärme e.V. Deutschland mit Hauptsitz Trier: Zuschuss Kinderprojekte
  • Fachhochschule Trier:   Zuschüsse an Studenten m/w/d   zur Realisierung von Logo und Stiftungsideen
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Mehr zum Thema
Die Joachim-Neuerburg-Stiftung

Arbeit für eine bessere Welt

Wir streben mit wirkungsvoller Stiftungsarbeit und jeder unserer Förderungen danach, in der Region Trier Gutes zu tun.

  • körperliche und geistige Bildung
  • soziales Engagement
  • keine eigenwirtschaftlichen Ziele
Förderung & Unterstützung

FAQ

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Die Joachim-Neuerburg-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Der Stiftungszweck ist gemäß Stifterwillen in §2 der Satzung wie folgt festgelegt:

  • Zweck der Stiftung ist die Förderung des Sports (bevorzugt Rudersport), der Kunst und Kultur, der Denkmalpflege sowie der Berufsausbildung, Ausbildung und Fortbildung in allen Bereichen
  • Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Finanzierung/Mitfinanzierung/Förderung von Sachinvestitionen, die im Bedarfsfall das von öffentlich-rechtlichen Förderinstitutionen wie Bund, Land, Sportbund etc. als Fördervoraussetzung geforderte Eigenkapital zur Verfügung stellen. Beispielsweise als Anschubfinanzierung zur Realisierung größerer Projekte
  • Veranstaltungen zur Berufsbildung durch gemeinnützige Einrichtungen, Schulen in der Region Trier, Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Universität Trier und die Hochschule Trier (Standort Trier)
  • Geld- und Sachzuwendungen an Vereine und Institutionen im Bereich des Stiftungszwecks
  • Vergabe von Stipendien
  • Förderung/Unterstützung von Schulen in der Region Trier, der Universität Trier und der Fachhochschule Trier
  • Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person oder Institution durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Joachim-Neuerburg -Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, die am 06.12.2016 von der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) Rheinland-Pfalz mit Sitz in Trier als gemeinnützige Stiftung anerkannt wurde. Die Joachim-Neuerburg-Stiftung wurde zu Lebzeiten von Hans Joachim Neuerburg gegründet, welcher testamentarische Verfügungen zugunsten der Stiftung nach seinem Tod beabsichtigt. Zweck und Geschäftsordnung der Stiftung sind in der Stiftungssatzung geregelt – Zustiftungen sind erwünscht und möglich.

Die Joachim-Neuerburg-Stiftung ist in erster Linie fördernd tätig, indem sie ihrem Stiftungszweck entsprechend Förderanträge von Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützigen Organisationen in der Region Trier bewilligt. Auch die Vergabe von Stipendien ist gemäß Satzung vorgesehen. Die Stiftung verfolgt im Regelfall ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke – eine ausschließlich nur mildtätige Förderung ist nicht möglich.

Der Vorstand verwaltet die Stiftung. Ihm obliegen insbesondere die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Verwendung der Erträge im Sinne des Stiftungszwecks. Der Beirat berät und beaufsichtigt den Vorstand, dessen Mitglied/Mitglieder er auch wählt.
Gemeinnützige Stiftungen müssen ihr Kapital real erhalten und dürfen lediglich die daraus erzielten Erträge für ihren Stiftungszweck verwenden. Um möglichst konstante Kapitalerträge zu erwirtschaften, legt die Joachim-Neuerburg-Stiftung ihr Vermögen breit gestreut in verschiedene Anlageformen – möglich wären u. a. Immobilien in Trier – an.
Im Sinne des Stiftungszwecks ist es das Ziel der Stiftung, sich als Unterstützerin in der Region Trier einzusetzen. Als Förderstiftung versteht sich die Joachim-Neuerburg-Stiftung als Partnerin ihrer Antragsteller. Die Destinatäre sind dabei sehr heterogen: Angefangen von regionalen Sportvereinen, Schulen und Kindertagesstätten, kommunalen Bildungs- und Jugendeinrichtungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts wie der Universität und der Hochschule Trier bis hin zu unterschiedlichsten gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen in der Region Trier.
Zweck der Joachim-Neuerburg-Stiftung ist gemäß §2 der Stiftungssatzung:
Die Förderung des Sports – bevorzugt Rudersport – / Kunst und Kultur / Denkmalpflege / karitative Einrichtungen sowie Berufsausbildung / Ausbildung und Fortbildung in der Region Trier. Entsprechend hat die Stiftung seit ihrer Gründung im Jahr 2016 inhaltlich zahlreiche Projekte im Bereich der Aus-/Fortbildung, sprachlichen und beruflichen Bildung finanziell unterstützt. Einen Überblick über vergangene Projektförderungen finden Sie hier.

Explizite Förderrichtlinien bestehen nicht. Für eine Bewilligung ist grundsätzlich die Konformität mit dem Stiftungszweck erforderlich. Die Joachim-Neuerburg-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke – eine ausschließlich nur mildtätige Förderung ist nicht möglich. Die Stiftung darf ihre Mittel weder für unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Förderungsprinzip der Joachim-Neuerburg-Stiftung ist die Anschub- bzw. kofinanzierung; in der Regel wird keine Vollfinanzierung übernommen. Die Stiftung fördert generell keine bereits begonnenen Projekte bzw. bereits getätigten Investitionen.

Im Sinne des Stiftungszwecks ist es das Ziel der Stiftung, sich für unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke in der Region Trier einzusetzen. Antragsteller können sehr heterogen sein: Angefangen von Vereinen, regionalen Schulen und Kindertagesstätten, kommunalen Bildungs- und Jugendeinrichtungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts wie der Universität und der Hochschule Trier bis hin zu unterschiedlichsten gemeinnützigen Einrichtungen in der Region Trier.

Anträge sind zwingend mittels des Antragsformulars schriftlich auf postalischem oder elektronischem Weg an die Stiftung zu richten. Das vollständig auszufüllende Antragsformular können sie hier herunterladen. Das zu fördernde Projekt bzw. die zu fördernde Maßnahme soll im Antragsformular kurz dargestellt und begründet werden. Eine ausführliche Projektbeschreibung und erläuternde Informationen können angehängt werden. Dem Antrag sollte ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Sollten sich weitere Mittelgeber an der Finanzierung beteiligen bzw. angefragt sein, müssen auch hierüber Angaben gemacht werden.

Mit der Antragstellung muss der Antragsteller die Vollständigkeit und Korrektheit der gemachten Angaben gegenüber der Stiftung versichern und der Dokumentation und Veröffentlichung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Joachim-Neuerburg-Stiftung (z.B. im Jahresbericht, Medien und der Website) zustimmen.

Für eine Bewilligung ist grundsätzlich die Konformität mit dem in der Satzung festgelegten Stiftungszweck erforderlich. Ob ein Antrag förderwürdig ist, entscheidet der Vorstand unter Einbeziehung des Beirats. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht. In der Regel finden jährlich drei bis vier Bewilligungssitzungen statt.
In der Regel finden jährlich mehrere Bewilligungssitzungen statt, in der der Vorstand mit dem Beirat über die vorliegenden Förderanträge entscheidet. Die Termine und Einreichungsfristen können über die Stiftungs-Website kommuniziert werden. Nach der Vergabesitzung erhält der Antragsteller im Falle einer Bewilligung eine schriftliche Zusage bzw. eine Absage bei Ablehnung.
Nach erfolgter Ablehnung eines Förderprojekts kann der Antragsteller grundsätzlich erneut einen Antrag stellen. In Zweifelsfällen wird vor erneuter Antragstellung eine vorherige Rücksprache mit der Stiftung empfohlen.
Nach einer Bewilligung durch den Vorstand erhält der Antragsteller einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, der die Details zur Förderung und zur Mittelauszahlung näher regelt. Grundsätzlich sind die bewilligten Mittel bis nach spätestens einem Jahr bei der Stiftung abzurufen. Nach Abschluss der Fördermaßnahme ist ein umfassender formaler Verwendungsnachweis (mit entsprechenden Belegen) zu erbringen.
>Der Verwendungsnachweis muss sich auf den im Zuge der Antragstellung aufgezeigten Finanzplan stützen. Demnach sind alle Ausgaben und ggf. auch Einnahmen (ggf. auch mit entsprechenden Belegen) nachzuweisen. Ein Formular dafür ist nicht vorgegeben. Zusammen mit dem formalen buchhalterischen Verwendungsnachweis wünscht die Joachim-Neuerburg-Stiftung ggf. einen inhaltlichen Schlussbericht (mit Fotos) über das geförderte Projekt/die geförderte Maßnahme und der Wirkung.
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