Ende des Jahres 2016 hat Stiftungsvater Hans Joachim Neuerburg die rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechtes mit der Zielsetzung gegründet, gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu unterstützen. Die Idee zur Errichtung der Joachim-Neuerburg-Stiftung entstand dabei vor dem Hintergrund der persönlichen Einstellung und den Lebensumständen Hans Joachim Neuerburgs, der sich bereits vor Stiftungsgründung in sportlichen, sozialen, künstlerischen und kulturellen Bereichen engagierte. Der Stiftungszweck entspricht damit dem sozialen Verständnis und der Werteorientierung des Stiftungsgründers. Die Joachim-Neuerburg-Stiftung verfolgt nach ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der Region Trier).
Förderung des Sports – bevorzugt des Rudersports – der Kunst und Kultur, der Denkmalpflege und der Bildung
Bildungsförderung durch Berufsbildung, Ausbildung und Fortbildung durch gemeinnützige Einrichtungen, Schulen aber auch Körperschaften des öffentlichen Recht
Unterstützung karitativer Einrichtungen wie Waisenhäuser und Institutionen für körperlich und/oder geistig Behinderte in der Region Trier
Das Grundstockvermögen ist nach den Grundsätzen einer ordentlichen Wirtschaftsführung in seinem realen Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten sowie zur Erwirtschaftung von laufenden Erträgen anzulegen, um über die Ausschüttung der Erträge die vorgegebenen Stiftungsleistungen dauerhaft verwirklichen zu können. Zustiftungen können gerne jederzeit erfolgen – diese wachsen dem Grundstockvermögen zu.
Die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Verwendung der Erträge im Sinne des Stiftungszwecks obliegen dem Vorstand. Der Beirat/Stiftungsrat berät und beaufsichtigt den Vorstand, dessen Mitglied(er) er auch wählt. Die Stiftung darf ihre Mittel weder für unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.